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Automobilclubs Einreisebestimmungen Haustiere

KFZ-Kennzeichen

Kreditkarten Maut
Mobilfunknetzbetreiber Notrufnummern Tel.-Vorwahl Verkehrsbestimmungen Vignette  
Notrufnummern: nach oben


Rettung: 144               Polizei/Gendarmerie: 133              Feuerwehr: 122                  Euro-Notruf: 112
Straßenwacht: 120
Diese Notrufnummern können auch vom Mobilfunknetz kostenfrei angewählt werden.

 

Automobilclubs: nach oben  


ARBÖ Pannendienst, Reisenotruf:  123  Internet: http://www.arboe.or.at    


ÖAMTC Euronotruf:  0222-982 13 04  ÖAMTC Pannenhilfe:   120  Internet: http://www.oeamtc.at

 

Mobilfunknetzbetreiber (Handynetzbetreiber): nach oben  


Mobilkom (A1)

Vorwahl: 0664  Internet: http://www.mobilkom.at

T-Mobile
Vorwahl: 0676  Internet: http://www.t-mobile.at

ONE
Vorwahl: 0699  Internet: http://www.one.at

TELERING
Vorwahl: 0650  Internet: http://www.telering.at

DREI
Vorwahl: 0660  Internet: http://www.drei.at

 

KFZ-Kennzeichen Österreich: nach oben  


Liste 
 

Mautgebühren für eine einfache Fahrt (Kategorie 1) nach oben
Kategorie 1:  PKW, Wohnwagengespann, Motorrad, Wohnmobil:
(alle Fahrzeuge bis max. 3,5 t zul. Gesamtgewicht)

neue Tarife ab 01. September 2002:
Arlberg-Schnellstraße: EUR 8,50
Brenner: EUR 8,-
Karawankentunnel: EUR 6,50
Phyrn-Gleinalmtunnel: EUR 7,50
Phyrn-Bosrucktunnel: EUR 4,50
Tauernautobahn: EUR 9,50 


Hier sind nur die wichtigsten Strecken erfasst. Für genauere Angaben wie Preise für Wohnwagengespanne, Pässe und deren Befahrbarkeit etc. informieren Sie sich bitte bei  http://www.adac.de (nur für Mitglieder) oder  http://www.oeamtc.at
weitere Quellen: http://www.asfinag.at

 

Vignettenpflicht: nach oben


Für die Benützung von Autobahnen oder Schnellstraßen ist eine Vignette, die auf der Windschutzscheibe anzubringen ist, erforderlich. (Bei Nichtbeachtung hohe Geldbußen!)


Es sind Vignetten für unterschiedliche Zeiträume erhältlich: (Preise ab 01.01.2002)
- Jahresvignette: für PKW, Wohnmobile EUR 72,60 / für Motorräder EUR 29,-
- 2-Monatsvignette: für PKW, Wohnmobile EURO 21,80 / für Motorräder EUR 10,90
- 10-Tagesvignette: für PKW, Wohnmobile EURO 7,60 / für Motorräder EUR 4,30
keine Vignettenpflicht für Anhänger


Die Vignetten sind u. a. bei den Automobilclubs in Österreich, Deutschland und in der Schweiz sowie bei grenznahen Tankstellen erhältlich. In Österreich sind diese u.a. auch in Postämtern und Trafiken (Tabakläden) zu kaufen. Detailierte Informationen rund um die Vignette unter: http://www.vignette.at
 

Vorwahlnummern: nach oben


Internationale Telefonvorwahl nach Österreich: 0043


Telefonvorwahl von Österreich nach Deutschland: 0049

 

Kreditkarten: nach oben


Kreditkarten werden normalerweise in größeren Geschäften, Hotels, Restaurants und Gasthöfen akzeptiert. Weit verbreitet ist die Akzeptanz von VISA und MASTERCARD. Dennoch ist es empfehlenswert sich vorher zu erkundigen.

 

Einreisebestimmungen: nach oben


Österreich ist Mitglied der EU und des Schengener Abkommens. Danach finden an den Grenzen zu EU-Staaten keine Grenzkontrollen mehr statt. Gültige Reisedokumente sind trotzdem mitzuführen. Für Nicht-EU-Bürger gelten andere Bestimmungen.

 

Verkehrsbestimmungen:nach oben

Höchstgeschwindigkeiten:
innerorts: 50 km/h
außerorts: 
-PKW: 100 km/h
-Wohnmobile bis 3,5 t: 100 km/h
-Gespanne mit Anhänger bis 750 kg zul. Ges.-gewicht und zul. Gesamtgew. des gesamten Gespanns bis 3,5 t:100 km/h
-Wohnmobile über 3,5 t: 70 km/h
-Gespanne mit Anhänger über 750 kg zul. GG und zul. GG des gesamten Gespanns bis 3,5 t: 80 km/h
-Gespanne mit zul. GG des gesamten Gespanns über 3,5 t: 60 km/h
Autobahnen:
-PKW: 130 km/h
-Wohnmobile bis 3,5 t: 130 km/h
-Wohnmobile über 3,5 t: 80 km/h
-Gespanne mit zul. GG des gesamten Gespanns bis 3,5 t: 100 km/h
-Gespanne mit zul. GG des gesamten Gespanns über 3,5 t: 70 km/h

Achtung! In der Zeit von 22.00 - 5.00 Uhr gilt auf allen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h, ausgenommen sind die A1 Salzburg-Wien, die A2 Villach-Wien, die A8 Innkreisautobahn und die A9 Pyhrn-Autobahn

Falschparken:  Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich besteht ein bilaterales Abkommen, nach dem Bußgelder, die EUR 25,- übersteigen vom Heimatland des Fahrzeughalters eingehoben werden. D.h. die Behörden in der Bundesrepublik Deutschland treiben Bußgelder, die in Österreich verhängt wurden und EUR 25,- übersteigen im Auftrag Österreichs ein und umgekehrt. Diese Grenze wird beim Falschparken mit einigen Mahngebühren schnell überstiegen.


Promillegrenze: 0,5


-Kindern ist in jedem Fall das Überqueren der Straße zu ermöglichen.
-80 m vor und nach Bahnübergängen gilt Überholverbot.
-Hält man an, obwohl man Vorfahrt hätte, verliert man das Vorfahrtsrecht.
-Zweiradfahrer müssen einen kleinen Verbandskasten mitführen.
-Das Vorbeifahren an Schulbussen ist untersagt, sofern diese die Warnblinkleuchten in Betrieb haben.
-Gelbe Zick-Zack-Linien auf der Straße bedeuten absolutes Halte- und Parkverbot.
-Telefonieren durch den Fahrzeuglenker während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung 

 

Haustiere: nach oben

Bei der Einreise mit Hunden und Katzen ist ein Tollwutimpfzeugnis nicht jünger als ein Monat und nicht älter als ein Jahr mitzuführen. Für Hunde sind Maulkorb und Leine mitzuführen. 


 

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