Mautgebühren
für eine einfache Fahrt (Kategorie 1) 
Kategorie 1: PKW, Wohnwagengespann, Motorrad, Wohnmobil:
(alle Fahrzeuge bis max. 3,5 t zul. Gesamtgewicht)neue
Tarife ab 01. September 2002:
Arlberg-Schnellstraße: EUR 8,50
Brenner: EUR 8,-
Karawankentunnel: EUR 6,50
Phyrn-Gleinalmtunnel: EUR 7,50
Phyrn-Bosrucktunnel: EUR 4,50
Tauernautobahn: EUR 9,50
Hier sind nur die wichtigsten Strecken erfasst. Für genauere Angaben wie
Preise für Wohnwagengespanne, Pässe und deren Befahrbarkeit etc. informieren
Sie sich bitte bei http://www.adac.de (nur
für Mitglieder) oder http://www.oeamtc.at
weitere Quellen: http://www.asfinag.at
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Vignettenpflicht:
Für die Benützung von Autobahnen oder Schnellstraßen ist eine Vignette, die
auf der Windschutzscheibe anzubringen ist, erforderlich. (Bei Nichtbeachtung hohe
Geldbußen!)
Es sind Vignetten für unterschiedliche Zeiträume erhältlich:
(Preise ab 01.01.2002)
- Jahresvignette: für PKW, Wohnmobile EUR 72,60 / für Motorräder
EUR 29,-
- 2-Monatsvignette: für PKW, Wohnmobile EURO 21,80 / für Motorräder
EUR 10,90
- 10-Tagesvignette: für PKW, Wohnmobile EURO 7,60 / für
Motorräder EUR 4,30
keine Vignettenpflicht für Anhänger
Die Vignetten sind u. a. bei den Automobilclubs in Österreich, Deutschland und
in der Schweiz sowie bei grenznahen Tankstellen erhältlich. In Österreich sind
diese u.a. auch in Postämtern und Trafiken (Tabakläden) zu kaufen. Detailierte
Informationen rund um die Vignette unter: http://www.vignette.at
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Verkehrsbestimmungen:
Höchstgeschwindigkeiten:
innerorts: 50 km/h
außerorts:
-PKW: 100 km/h
-Wohnmobile bis 3,5 t: 100 km/h
-Gespanne mit Anhänger bis 750 kg zul. Ges.-gewicht und zul. Gesamtgew. des
gesamten Gespanns bis 3,5 t:100 km/h
-Wohnmobile über 3,5 t: 70 km/h
-Gespanne mit Anhänger über 750 kg zul. GG und zul. GG des gesamten Gespanns
bis 3,5 t: 80 km/h
-Gespanne mit zul. GG des gesamten Gespanns über 3,5 t: 60 km/h
Autobahnen:
-PKW: 130 km/h
-Wohnmobile bis 3,5 t: 130 km/h
-Wohnmobile über 3,5 t: 80 km/h
-Gespanne mit zul. GG des gesamten Gespanns bis 3,5 t: 100 km/h
-Gespanne mit zul. GG des gesamten Gespanns über 3,5 t: 70 km/h
Achtung! In der Zeit von 22.00 - 5.00 Uhr
gilt auf allen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h, ausgenommen sind die A1 Salzburg-Wien, die A2 Villach-Wien, die A8 Innkreisautobahn und die A9 Pyhrn-Autobahn
Falschparken: Zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und Österreich besteht ein bilaterales Abkommen, nach dem
Bußgelder, die EUR 25,- übersteigen vom Heimatland des
Fahrzeughalters eingehoben werden. D.h. die Behörden in der Bundesrepublik
Deutschland treiben Bußgelder, die in Österreich verhängt wurden und
EUR 25,- übersteigen im Auftrag Österreichs ein und umgekehrt. Diese Grenze
wird beim Falschparken mit einigen Mahngebühren schnell überstiegen.
Promillegrenze: 0,5
-Kindern ist in jedem Fall das Überqueren der Straße zu ermöglichen.
-80 m vor und nach Bahnübergängen gilt Überholverbot.
-Hält man an, obwohl man Vorfahrt hätte, verliert man das Vorfahrtsrecht.
-Zweiradfahrer müssen einen kleinen Verbandskasten mitführen.
-Das Vorbeifahren an Schulbussen ist untersagt, sofern diese die
Warnblinkleuchten in Betrieb haben.
-Gelbe Zick-Zack-Linien auf der Straße bedeuten absolutes Halte- und
Parkverbot.
-Telefonieren durch den Fahrzeuglenker während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung
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